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Entsprechenserklärung 2003

Vorstand und Aufsichtsrat geben für das Geschäftsjahr 2003 folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Satz 1 AktG ab:

„Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Satz 1 AktG“


I.

Den Verhaltensempfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 21. Mai 2003 wurde und wird mit Ausnahme der unter Ziffer II. aufgeführten Empfehlungen entsprochen.

II.

Die SURTECO AG hat im Geschäftsjahr 2003 die im folgenden aufgeführten Bestimmungen des Kodex nicht umgesetzt:

 

1.

Die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder (Ziffer 4.2.4 des Kodex) erfolgen nicht individualisiert. Die Grundzüge des Vergütungssystems werden nicht auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht und im Geschäftsbericht erläutert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung nicht über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung (Abweichung zu Ziffer 4.2.3 Absatz 3 und 4 des Kodex).

 

2.

Die Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.5 Absatz 3 des Kodex) erfolgen nicht individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen.

 

3.

Die SURTECO AG erstellt ihre Abschlüsse (Ziffer 7.1.1 des Kodex) nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften.

 

4.

Binnen 60 Tagen nach Ende der Berichtsperiode werden unterjährige Quartalsberichte, die auch eine Segmentberichterstattung und Angaben zum Ergebnis pro Aktie enthalten, auf der Internetseite der SURTECO AG veröffentlicht und binnen 120 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahres der Konzernabschluss (Abweichung von Ziffer 7.1.2 des Kodex).

 

5.

Honorare und sonstige Vergütungen, die die SURTECO AG oder eine Gesellschaft des SURTECO-Konzerns an den Abschlussprüfer für Leistungen außerhalb der Tätigkeit als Abschlussprüfer zahlt (Ziffer 7.2.1 des Kodex), werden nur veröffentlicht, wenn diese das Honorar für die Abschlussprüfung übersteigen.

     


SURTECO AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstand und Aufsichtsrat

München, den 15. Dezember 2003