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Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats 

PERSONALAUSSCHUSS

Arbeitsweise


Der Personalausschuss trifft Entscheidungen über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands anstelle des Aufsichtsrats, soweit die Entscheidungen nicht nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten sind. Für die Bestellung und einen Widerruf der Bestellung der Vorstandsmitglieder ist der Aufsichtsrat zuständig.



Zusammensetzung


Dr. Jürgen Großmann* (Vorsitzender)
Vorsitzender des Vorstands RWE AG, Essen


Björn Ahrenkiel
Rechtsanwalt, Hürtgenwald


Dr. Matthias Bruse*
Rechtsanwalt, München

* Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten/Ausschüssen