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Arbeitsweise
Der Personalausschuss trifft Entscheidungen über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands anstelle des Aufsichtsrats, soweit die Entscheidungen nicht nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG dem Gesamtaufsichtsrat vorbehalten sind. Für die Bestellung und einen Widerruf der Bestellung der Vorstandsmitglieder ist der Aufsichtsrat zuständig.
Zusammensetzung
Dr. Jürgen Großmann* (Vorsitzender)
Vorsitzender des Vorstands RWE AG, Essen
Björn Ahrenkiel
Rechtsanwalt, Hürtgenwald
Dr. Matthias Bruse*
Rechtsanwalt, München
* Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten/Ausschüssen
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