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AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der SURTECO SE nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede der auf den Inhaber lautenden Stammaktien gewährt eine Stimme.


Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahresabschluss und den Konzernabschluss vor. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, wählt die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer und stimmt über Änderungen der Satzung und - soweit gesetzlich erforderlich - wesentliche unternehmerische Maßnahmen ab.


Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Er sorgt für eine zügige Abwicklung der Hauptversammlung.


Die Hauptversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres statt, wie dies für Europäische Gesellschaften gesetzlich vorgeschrieben ist. Aktionärsminderheiten sind berechtigt, die Einberufung einer Hauptversammlung und die Erweiterung der Tagesordnung zu verlangen. Der Vorstand wird die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts auslegen und den Aktionären auf Verlangen übermitteln. Auch auf der Internetseite des Unternehmens (www.surteco.com) werden diese Berichte und Unterlagen zusammen mit der Tagesordnung leicht zugänglich veröffentlicht.


Um den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, bestellt der Vorstand einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre, der auch während der Hauptversammlung erreichbar ist.