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AUFSICHTSRAT

Aufgaben und Zuständigkeiten

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens und überwacht ihn. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden, bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, entscheidet über die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und das Vergütungssystem für den Vorstand und sorgt für eine langfristige Nachfolgeplanung. Bei der Zusammensetzung des Vorstands achtet der Aufsichtsrat auf Vielfalt (Diversity). Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, in der unter anderem auch die zustimmungspflichtigen Maßnahmen und Geschäfte geregelt sind.
Der Aufsichtsrat befindet sich in regelmäßigem Austausch mit dem Vorstand und berät mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens. Ferner muss der Aufsichtsrat der Jahresplanung zustimmen und den Jahresabschluss der SURTECO SE und den Konzernabschluss billigen.
Der Aufsichtsrat benennt für seine Zusammensetzung konkrete Ziele, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sehen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vor.

Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden

Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Er ist zugleich Vorsitzender der Ausschüsse mit Ausnahme des Prüfungsausschusses, dessen Vorsitz von einem anderen Aufsichtsratsmitglied wahrgenommen wird.

Bildung von Ausschüssen

Der Aufsichtsrat der SURTECO SE hat ein Aufsichtsratspräsidium sowie einen Personal- und einen Prüfungsausschuss. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren.

Zusammensetzung

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach § 95 Satz 2 AktG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung sowie den Bestimmungen der Vereinbarung gemäß §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 21 SEBG zwischen dem besonderen Verhandlungsgremium und der Leitung der SURTECO AKTIENGESELLSCHAFT über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SURTECO SE vom 13. Februar 2007. Danach besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus neun Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Drei Mitglieder werden nach den Bestimmungen der vorgenannten Vereinbarung als Arbeitnehmervertreter von den Betriebsräten der drei mitarbeiterstärksten inländischen Betrieben des SURTECO-Konzerns in den Aufsichtsrat entsandt.
Aufsichtsräte sollen insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsratsgremien von Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen ausüben. Dem Gremium sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Vorstandsmitglieder dürfen nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung Mitglieder des Aufsichtsrats werden, es sei denn, ihre Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die insgesamt mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Aufsichtsratsmitglieder sollen bei Amtsantritt nicht älter als 63 Jahre sein.
Der Aufsichtsrat ist in einer Weise zusammengesetzt, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex betont die Pflicht der Aufsichtsratsmitglieder, die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrzunehmen, und empfiehlt den Unternehmen, sie dabei angemessen zu unterstützen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und die SURTECO SE kommen dieser Pflicht bzw. Empfehlung nach.

Vergütungsbericht für den Aufsichtsrat

Dieser Bericht beschreibt das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat und erläutert die Struktur und die Höhe der Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Er berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Vergütungsbestandteile
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten demnach nach Ablauf eines Geschäftsjahres für ihre Tätigkeit eine Festvergütung von € 3.000 jährlich. Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats nach dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung für jedes den Satz von 2 vom Hundert übersteigende Dividendenprozent von € 1,00 eine Zusatzvergütung von € 400. Die Vergütung erhöht sich für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf das Doppelte und für einen Stellvertreter auf das Eineinhalbfache.

D&O-Versicherung
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ("D&O"). Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall und -jahr € 50.000.

Sonstige Leistungen
Aufsichtsratsmitglieder haben über die oben dargestellte Vergütung hinaus keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, erhalten.

Darlehen an Aufsichtsratsmitglieder
Im Berichtszeitraum wurden keine Vorschüsse oder Darlehen an Aufsichtsratsmitglieder der SURTECO SE gewährt.

Vergütung des Aufsichtsrats 2011:

Fest

Variabel

Gesamt

Dr.-Ing. Jürgen Großmann,Vorsitzender

6.000

34.400

40.400

Björn Ahrenkiel,stellv. Vorsitzender

4.500

25.800

30.300

Dr. Markus Miele, stellv. Vorsitzender

4.500

25.800

30.300

Josef Aumiller

3.000

17.200

20.200

Karl Becker, bis 12. September 2011

2.100

12.000

14.100

Dr. Matthias Bruse

3.000

17.200

20.200

Markus Kloepfer, seit 16. September 2011

900

5.000

5.900

Udo Sadlowski

3.000

17.200

20.200

Dr.-Ing. Walter Schlebusch

3.000

17.200

20.200

Thomas Stockhausen

3.000

17.200

20.200

Summe

33.000

189.000

222.000

Interessenkonflikte

Jedes Aufsichtsratsmitglied ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluss grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden den Ausschlag.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats wird Interessenkonflikte, insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen. Der Aufsichtsrat wird in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.

Effizienzprüfung

Der Aufsichtsrat der SURTECO SE überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit.