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Anteilseigner und Dritte werden vor allem durch den Konzernabschluss informiert. Während eines Geschäftsjahres werden sie durch regelmäßige Zwischenberichte unterrichtet. Die Rechnungslegung des SURTECO-Konzerns erfolgt nach den Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Jahresabschluss der SURTECO SE wird nach HGB erstellt.
Der Jahresabschluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Prüfung ergeben, soll der Abschlussprüfer unabhängig davon unverzüglich berichten. Der Aufsichtsrat prüft und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss.
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