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ENTSPRECHENSERKLÄRUNGEN

Vorstand und Aufsichtsrat geben für das Geschäftsjahr 2007 folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Satz 1 AktG ab:

„Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Satz 1 AktG“

I.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom 12. Juni 2006 und 14. Juni 2007 im vergangenen Geschäftsjahr mit den folgenden Abweichungen Folge geleistet worden ist:

 

1.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2006 erfolgen die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert. Die Grundzüge des Vergütungssystems werden nicht offengelegt, insbesondere nicht auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht und nicht im Geschäftsbericht erläutert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung nicht über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung (Abweichung zu Ziffern 4.2.3 letzter Absatz, 4.2.4 und 4.2.5 des Kodex).

 

2.

Ein Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates wurde – abweichend von Ziffer 5.3.3 des Kodex – nicht errichtet.

 

3.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2006 erfolgen die Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate Governance Bericht (Ziffer 5.4.7 Absatz 3 des Kodex) nicht individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen.

 

4.

Binnen 120 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahres wird der Konzernabschluss auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht (Abweichung von Ziffer 7.1.2 des Kodex).

     

II.

Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 wird auch weiterhin mit folgenden Abweichungen entsprochen werden:

 

1.

Gemäß Beschlüssen der Hauptversammlung vom 22. Juni 2006 und 31. August 2007 erfolgen die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert. Die Grundzüge des Vergütungssystems werden nicht offengelegt, insbesondere nicht auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht und nicht im Geschäftsbericht erläutert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung nicht über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung (Abweichung zu Ziffern 4.2.3 letzter Absatz, 4.2.4 und 4.2.5 des Kodex).

 

2.

Ein Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates wird – abweichend von Ziffer 5.3.3 des Kodex – nicht errichtet.

 

3.

Gemäß Beschlüssen der Hauptversammlung vom 22. Juni 2006 und 31. August 2007 erfolgen die Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate Governance Bericht (Ziffer 5.4.7 Absatz 3 des Kodex) nicht individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen.

 

4.

Binnen 120 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahres wird der Konzernabschluss auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht (Abweichung von Ziffer 7.1.2 des Kodex).

 

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat werden nur dann als Einzelwahl durchgeführt, wenn dies ein Aktionär in der Hauptversammlung verlangt (Abweichung von Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Kodex).

     

SURTECO SE
Vorstand und Aufsichtsrat

Buttenwiesen, den 19. Dezember 2007



Vorstand und Aufsichtsrat geben für das Geschäftsjahr 2006 folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Satz 1 AktG ab:

„Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Satz 1 AktG“

I.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2005 im vergangenen Geschäftsjahr mit den folgenden Ausnahmen Folge geleistet worden ist:

 

1.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2006 erfolgen die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert. Die Grundzüge des Vergütungssystems werden nicht auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht und nicht im Geschäftsbericht erläutert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung nicht über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung (Abweichung zu Ziffern 4.2.3 Absatz 3 und 4 und 4.2.4 des Kodex).

 

2.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2006 erfolgen die Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.7 Absatz 3 des Kodex) nicht individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen.

 

3.

Binnen 60 Tagen nach Ende der Berichtsperiode werden unterjährige Quartalsberichte, die auch eine Segmentberichterstattung und Angaben zum Ergebnis pro Aktie enthalten, auf der Internetseite der SURTECO AG veröffentlicht und binnen 120 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahres der Konzernabschluss (Abweichung von Ziffer 7.1.2 des Kodex).

     

II.

Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 wurde seit diesem Zeitpunkt und wird auch weiterhin mit folgenden Ausnahmen entsprochen werden:

 

1.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2006 erfolgen die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert. Demgemäß wird auch ein Vergütungsbericht gemäß Ziffer 4.2.5 des Kodex nicht erstellt. Die Grundzüge des Vergütungssystems werden nicht auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht und nicht im Geschäftsbericht erläutert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung nicht über die Grundzüge des Vergütungssys-tems und deren Veränderung (Abweichung zu Ziffern 4.2.3 Absatz 4, 4.2.4 und 4.2.5 des Kodex).

 

2.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2006 erfolgen die Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.7 Absatz 3 des Kodex) nicht individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen.

 

3.

Binnen 60 Tagen nach Ende der Berichtsperiode werden unterjährige Quartalsberichte, die auch eine Segmentberichterstattung und Angaben zum Ergebnis pro Aktie enthalten, auf der Internetseite der SURTECO AG veröffentlicht und binnen 120 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahres der Konzernabschluss (Abweichung von Ziffer 7.1.2 des Kodex).

     

SURTECO AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstand und Aufsichtsrat

München, den 20. Dezember 2006



Vorstand und Aufsichtsrat geben für das Geschäftsjahr 2005 folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Satz 1 AktG ab:

„Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Satz 1 AktG“

I.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 im vergangenen Geschäftsjahr mit den folgenden Ausnahmen Folge geleistet worden ist:

 

1.

Die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder (Ziffer 4.2.4 des Kodex) erfolgen nicht individualisiert. Die Grundzüge des Vergütungssystems werden nicht auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht und im Geschäftsbericht erläutert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung nicht über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung (Abweichung zu Ziffer 4.2.3 Absatz 3 und 4 des Kodex).

 

2.

Die Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.7 Absatz 3 des Kodex) erfolgen nicht individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen.

 

3.

Binnen 60 Tagen nach Ende der Berichtsperiode werden unterjährige Quartalsberichte, die auch eine Segmentberichterstattung und Angaben zum Ergebnis pro Aktie enthalten, auf der Internetseite der SURTECO AG veröffentlicht und binnen 120 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahres der Konzernabschluss (Abweichung von Ziffer 7.1.2 des Kodex).

     

II.

Den Empfehlungen in der Fassung vom 2. Juni 2005 wurde seit diesem Zeitpunkt und wird auch weiterhin mit folgenden Ausnahmen entsprochen werden:

 

1.

Die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder (Ziffer 4.2.4 des Kodex) erfolgen nicht individualisiert. Die Grundzüge des Vergütungssystems werden nicht auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht und im Geschäftsbericht erläutert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung nicht über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung (Abweichung zu Ziffer 4.2.3 Absatz 3 und 4 des Kodex).

 

2.

Die Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.7 Absatz 3 des Kodex) erfolgen nicht individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen.

 

3.

Binnen 60 Tagen nach Ende der Berichtsperiode werden unterjährige Quartalsberichte, die auch eine Segmentberichterstattung und Angaben zum Ergebnis pro Aktie enthalten, auf der Internetseite der SURTECO AG veröffentlicht und binnen 120 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahres der Konzernabschluss (Abweichung von Ziffer 7.1.2 des Kodex).

     

SURTECO AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstand und Aufsichtsrat

München, den 20. Dezember 2005



Vorstand und Aufsichtsrat geben für das Geschäftsjahr 2004 folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Satz 1 AktG ab:

„Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Satz 1 AktG“

I.

Den Verhaltensempfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 21. Mai 2003 wurde und wird mit Ausnahme der unter Ziffer II. aufgeführten Empfehlungen entsprochen.

II.

Die SURTECO AG hat im Geschäftsjahr 2004 die im Folgenden aufgeführten Bestimmungen des Kodex nicht umgesetzt:

 

1.

Die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder (Ziffer 4.2.4 des Kodex) erfolgen nicht individualisiert. Die Grundzüge des Vergütungssystems werden nicht auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht und im Geschäftsbericht erläutert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung nicht über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung (Abweichung zu Ziffer 4.2.3 Absatz 3 und 4 des Kodex).

 

2.

Die Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.5 Absatz 3 des Kodex) erfolgen nicht individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen.

 

3.

Binnen 60 Tagen nach Ende der Berichtsperiode werden unterjährige Quartalsberichte, die auch eine Segmentberichterstattung und Angaben zum Ergebnis pro Aktie enthalten, auf der Internetseite der SURTECO AG veröffentlicht und binnen 120 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahres der Konzernabschluss (Abweichung von Ziffer 7.1.2 des Kodex).

     

SURTECO AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstand und Aufsichtsrat

München, den 20. Dezember 2004



Vorstand und Aufsichtsrat geben für das Geschäftsjahr 2003 folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Satz 1 AktG ab:

„Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Satz 1 AktG“

I.

Den Verhaltensempfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 21. Mai 2003 wurde und wird mit Ausnahme der unter Ziffer II. aufgeführten Empfehlungen entsprochen.

II.

Die SURTECO AG hat im Geschäftsjahr 2003 die im folgenden aufgeführten Bestimmungen des Kodex nicht umgesetzt:

 

1.

Die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder (Ziffer 4.2.4 des Kodex) erfolgen nicht individualisiert. Die Grundzüge des Vergütungssystems werden nicht auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht und im Geschäftsbericht erläutert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung nicht über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung (Abweichung zu Ziffer 4.2.3 Absatz 3 und 4 des Kodex).

 

2.

Die Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.5 Absatz 3 des Kodex) erfolgen nicht individualisiert und aufgegliedert nach Bestandteilen.

 

3.

Die SURTECO AG erstellt ihre Abschlüsse (Ziffer 7.1.1 des Kodex) nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften.

 

4.

Binnen 60 Tagen nach Ende der Berichtsperiode werden unterjährige Quartalsberichte, die auch eine Segmentberichterstattung und Angaben zum Ergebnis pro Aktie enthalten, auf der Internetseite der SURTECO AG veröffentlicht und binnen 120 Tagen nach dem Ende eines Geschäftsjahres der Konzernabschluss (Abweichung von Ziffer 7.1.2 des Kodex).

 

5.

Honorare und sonstige Vergütungen, die die SURTECO AG oder eine Gesellschaft des SURTECO-Konzerns an den Abschlussprüfer für Leistungen außerhalb der Tätigkeit als Abschlussprüfer zahlt (Ziffer 7.2.1 des Kodex), werden nur veröffentlicht, wenn diese das Honorar für die Abschlussprüfung übersteigen.

     

SURTECO AKTIENGESELLSCHAFT
Vorstand und Aufsichtsrat

München, den 15. Dezember 2003





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