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TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands für die SURTECO SE, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts des SURTECO-Konzerns, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2007 in Höhe von Euro (€) 12.183.237,54 wie folgt zu verwenden:

  • Zahlung einer Dividende von € 12.183.074,20. Auf die ausgegebenen 11.075.522 Aktien entfällt eine Dividende von € 1,10 je Stückaktie entsprechend einer rechnerischen Beteiligung am Grundkapital von jeweils € 1,00.
  • Vortrag auf neue Rechnung € 163,34

Die Dividende ist am 25. Juni 2008 zahlbar.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung am 31. August 2007 im Rahmen des Umwandlungsbeschlusses bestellten Aufsichtsratsmitglieder Dr. Jürgen Großmann, Björn Ahrenkiel, Bernd Dehmel, Dr. Matthias Bruse, Jakob-Hinrich Leverkus und Dr. Walter Schlebusch endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 24. Juni 2008.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Jürgen Großmann, Vorsitzender des Vorstandes RWE Aktiengesellschaft, Essen,
Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG, Berlin,
Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG, Wolfsburg,
Mitglied des Aufsichtsrats der
- British American Tobacco (Industrie) GmbH, Hamburg,
- BATIG Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Hamburg,
- British American Tobacco Beteiligungen (Germany) GmbH, Hamburg,
Member of the Board, Hannover Acceptance Limited, London

Herrn Björn Ahrenkiel, Rechtsanwalt, Hürtgenwald,

Herrn Bernd Dehmel, Kaufmann, Marienfeld,

Herrn Dr. Matthias Bruse, Rechtsanwalt, München,
Mitglied des Aufsichtsrats der Klöpfer & Königer GmbH & Co. KG, Garching,
Mitglied des Aufsichtsrats der Smart IPO AG, München

Herrn Jakob-Hinrich Leverkus, Kaufmann, Hamburg,
Beiratsmitglied der Drewsen Spezialpapiere GmbH + Co. KG, Lachendorf,
Beiratsmitglied der Dinse GmbH, Hamburg,
Mitglied des Aufsichtsrats der SFC, Smart Fuel Cell AG, Ottobrunn

und Herrn Dr. Walter Schlebusch, Geschäftsführer Bereich Banknote Giesecke & Devrient GmbH, München,
erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die vorgeschlagenen Herren waren bereits vor der Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE) im Jahre 2007 Mitglieder des Aufsichtsrats der SURTECO AKTIENGESELLSCHAFT. Um ihre ursprünglichen Amtszeiten ungeachtet der erfolgten Umwandlung auch bei der SURTECO SE fortzuführen, soll die Wahl jeweils für eine Amtszeit erfolgen, die der vor Umwandlung der Gesellschaft in eine SE für das betreffende Aufsichtsratsmitglied verbliebenen Amtszeit entspricht. Dadurch wird außerdem Ziffer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen, da durch die Wahl zu unterschiedlichen Terminen und für unterschiedliche Amtsperioden Veränderungserfordernissen besser Rechnung getragen werden kann.

Demgemäß erfolgt die Wahl
von Herrn Dr. Jürgen Großmann für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 beschließt,
von Herrn Björn Ahrenkiel für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 beschließt,
von Herrn Bernd Dehmel für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 beschließt,
von Herrn Dr. Matthias Bruse für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 beschließt,
von Herrn Jakob-Hinrich Leverkus für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 beschließt, und
von Herrn Dr. Walter Schlebusch für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (Amtsblatt EG Nr. L 294 vom 10. November 2001, Seite 1) in Verbindung mit § 95 Satz 2 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung. Danach besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, soweit sich nicht aus der Vereinbarung nach dem SE-Beteiligungsgesetz über die Arbeitnehmerbeteiligung etwas anderes ergibt. Aufgrund der Vereinbarung vom 13. Februar 2007 nach dem SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) werden drei Mitglieder des Aufsichtsrats von Betriebsräten des SURTECO-Konzerns nach näherer Maßgabe der Vereinbarung als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt. Die Hauptversammlung hat demgemäß die Möglichkeit, insgesamt sechs Mitglieder des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu wählen.
Die Gesellschaft unterliegt weder dem Mitbestimmungsgesetz 1976 noch dem Drittelbeteiligungsgesetz noch anderen Mitbestimmungsgesetzen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.

6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, von der Veröffentlichung der Individualbezüge von Vorstand und Aufsichtsrat abzusehen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Gesellschaft können die Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB unterbleiben.

Der Beschluss gilt bereits für den Jahres- und Konzernabschluss des am 1. Januar 2008 beginnenden Geschäftsjahres und letztmals für den Jahres- und Konzernabschluss des spätestens am 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahres. Ergibt sich aus dem für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Recht eine kürzere maximale Geltungsdauer, so gilt der Beschluss bis zu dem danach spätestmöglichen Zeitpunkt.

Der vorgeschlagene Beschluss trägt dem Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütung Rechnung. Danach kann die Veröffentlichung der individuellen Bezüge von Geschäftsführungsorganen, Aufsichts- und Beiräten sowie ähnlicher Einrichtungen unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit einer Mehrheit von 75 % beschließt (§ 286 Abs. 5 HGB).

Die Hauptversammlung hatte im Jahre 2006 einen entsprechenden Beschluss gefasst, der im Zuge der Umwandlung der Gesellschaft in eine SE im Jahre 2007 vorsorglich bestätigt wurde. Die Laufzeit des ursprünglichen Beschlusses wurde im Zuge der Umwandlung nicht verlängert, so dass die Hauptversammlung des Jahres 2008 - wie bereits in 2006 beschlossen - erneut über diese Frage entscheiden kann.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine individuelle Veröffentlichung auch heute noch zu stark in die geschützte Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. Die Vergütungen wurden in der Vergangenheit in einer der Unternehmensentwicklung angemessenen Weise festgesetzt. Sie enthalten bei den Vorstandsmitgliedern einen hohen erfolgsbezogenen Anteil, so dass der erforderliche Zusammenhang der Bezüge zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens gewahrt ist. Entscheidend für Investoren und Aktionäre ist letztlich nicht die Kenntnis der Vergütung eines einzelnen Vorstandsmitglieds, sondern die Gesamtvergütung des Organs, die unabhängig von dem vorgeschlagenen Beschluss offenzulegen ist.

Der Hauptversammlung wird nach Ablauf von zwei Jahren Gelegenheit gegeben, die Frage der Offenlegung erneut zu behandeln. Vorstand und Aufsichtsrat werden darüber hinaus die Entwicklung bei anderen, mit der Gesellschaft vergleichbaren börsennotierten Gesellschaften beobachten und unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte jährlich prüfen, ob eine individuelle Veröffentlichung erfolgen kann.

7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RöverBrönner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.

Anträge von Aktionären

Gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Satz 1 AktG können Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären bis spätestens 9. Juni 2008 ausschließlich an folgende Adresse übersandt werden: SURTECO SE, Johan-Viktor-Bausch-Straße 2, 86647 Buttenwiesen-Pfaffenhofen, Fax +49 (0) 8274/9988-505, E-Mail: s.koenigbauer@surteco.com. Anträge nach § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG werden auf der Homepage des Unternehmens zugänglich gemacht (http://www.surteco.com).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft nominal € 11.075.522,00. Es ist eingeteilt in 11.075.522 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Stückaktie. Sämtliche Stückaktien sind Stammaktien. Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 11.075.522 Stimmen

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2008 in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei nachstehender Adresse angemeldet haben:

SURTECO SE
c/o Dresdner Bank AG
WDHHV dwpbank AG
Wildunger Straße 14
60487 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69/5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

Die Aktionäre müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist bis zum Ablauf des 17. Juni 2007 ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 3. Juni 2008 (record date) beziehen.

Der Aktionär kann seine Stimmrechte auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Person seiner Wahl ausüben lassen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der depotführenden Bank eingehen. Die Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter muss schriftlich erfolgen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Buttenwiesen-Pfaffenhofen, im Mai 2008

Der Vorstand


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