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CODE OF CONDUCT

Code of Conduct (Verhaltenskodex) für die SURTECO SE


1. Vorwort des Vorstands


Die Reputation der SURTECO in der Geschäftswelt und insbesondere das Vertrauen unserer Kunden, Kapitalgeber, Mitarbeiter, der Behörden und der Öffentlichkeit sind für uns von großer Bedeutung. Entscheidend hierfür ist unser Verhalten im Geschäftsleben. Die Basis dazu bildet unsere Unternehmenskultur, die sich besonders den Werten Verlässlichkeit, Leistungsbereitschaft, Transparenz, Integrität und Fairness verpflichtet.


Der Kodex soll Orientierung bei der täglichen Arbeit bieten und dabei helfen, das in uns gesetzte Vertrauen weiter zu stärken. Jeder Einzelne ist verpflichtet, den beschriebenen Verantwortungen und Werten gerecht zu werden. Den Führungskräften kommt dabei eine Vorbildfunktion zu. Von Ihnen wird ein hohes Maß an sozialer und ethischer Kompetenz erwartet.


Wert und Werte, Ökonomie und Moral, Ökonomik und Ethik gehören zusammen. Nachhaltige wirtschaftliche Wertschöpfung ist nur unter Wahrung moralisch-ethischer Werte möglich.


2. Gültigkeitsbereich


Diese Richtlinie gilt für alle in- und ausländischen Organisationseinheiten der SURTECO Gruppe und wird durch die Gruppengesellschaften umgesetzt. Neben und unabhängig von dieser Richtlinie gelten für unsere geschäftliche Tätigkeit und das Verhalten aller Mitarbeiter die jeweils anwendbaren Gesetze.



3. Unternehmenskultur


Das Ziel der SURTECO Gruppe ist die nachhaltige Steigerung des Firmenwerts im Einklang mit den Interessen der Aktionäre, der Geschäftspartner, der Mitarbeiter und des Gemeinwesens. Kompetenz, Leistungsbereitschaft und verantwortliches Handeln der Mitarbeiter sind eine wesentliche Voraussetzung für unseren Erfolg.


Verlässlichkeit, Leistungsbereitschaft, Transparenz, Integrität und Fairness sind wesentliche Werte unseres Unternehmens. Dazu gehören die folgenden Grundsätze:


  • Rechtskonformes und ethisch einwandfreies Verhalten, Beachtung von rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen
  • Loyalität gegenüber dem Unternehmen
  • Fairer, höflicher und respektvoller Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten
  • Angemessene Berücksichtung der Interessen von Kunden und Geschäftspartnern
  • Soziales Engagement
  • Eintreten für Umweltschutz und Arbeitssicherheit
  • Unterlassen jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder einer bestimmen Rassen- oder Religionszugehörigkeit oder anderer Merkmale
  • Verantwortungsbewusstes und transparentes Verhalten beim Umgang mit Risiken,
  • Professionalität, Fairness und Verlässlichkeit in allen geschäftlichen Beziehungen


4. Umgang mit Geschäftspartnern


Unsere Geschäftspartner (Kunden, Vertriebspartner und Lieferanten) stehen im Mittelpunkt unserer Aktivitäten. Die Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern sollen von gegenseitiger Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit geprägt sein. Die Geschäftspartner erwarten von uns Aufrichtigkeit im Handeln, Höflichkeit im Umgang, Respekt und Fairness. Dazu gehört, dass Entscheidungen transparent und nachvollziehbar getroffen und kommuniziert werden.


4.1. Fairer Wettbewerb


Unverzichtbarer Bestandteil einer freien Marktwirtschaft sind Regularien zum Schutz fairen Wettbewerbs. Wir unterstützen die nationalen und internationalen Bemühungen, um Beeinflussungen oder Verfälschungen des Wettbewerbs zu verhindern. Nahezu alle Länder haben dazu Gesetze erlassen. Dabei geht es insbesondere um


  • das Verbot von Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise, Gebietsaufteilungen, Kundengruppen oder Produktionsmengen
  • verbotene Preisbindungen von Vertriebspartnern
  • das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
  • die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, um die Entstehung marktbeherrschender Stellungen zu verhindern


Von besonderer Relevanz sind die in nahezu allen Rechtskreisen verbotenen Absprachen zwischen Marktteilnehmern, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken. Verboten sind bereits informelle Gespräche, formlose Gentlemen-Agreements oder auch nur ein abgestimmtes Verhalten, wenn damit eine wettbewerbsbeschränkende Maßnahme verabredet oder umgesetzt werden soll. Schon der Anschein eines solchen konspirativen Geschehens ist zu vermeiden.


Bei Gesprächen mit Wettbewerbern dürfen keine vertraulichen Informationen über Preise und bevorstehende Preisänderungen oder Kunden- und Lieferantenbeziehungen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten, wenn im Rahmen eines bestimmten Projekts, z. B. einer geplanten Akquisition oder Gründung eines Joint-Venture, nach Abschluss einer schriftlichen Geheimhaltungsvereinbarung Informationen offen gelegt werden.


4.2. Gewährung von Vorteilen, Entgegennahme von Vorteilen


Unser Unternehmen überzeugt durch Preis, Leistung, Qualität und Eignung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Nach den gleichen Kriterien wählen wir unsere Lieferanten aus.


Für eine Bevorzugung bei der Anbahnung, Vergabe oder Abwicklung eines Auftrags dürfen keine persönlichen Vorteile gefordert, angenommen, angeboten oder gewährt werden.


Geschenke dürfen grundsätzlich nicht verteilt oder angenommen werden. Ausnahmen gelten nur bei allgemein üblichen Gelegenheits- oder Werbegeschenken und bei Geschenken, die der Üblichkeit und Höflichkeit in einem Land entsprechen und mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen vereinbart sind. Besondere Zurückhaltung ist bei Beamten oder Amtsträgern, auch von ausländischen Staaten, geboten. Die Annahme von Geschenken darf weder dem Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit schaden noch den Mitarbeiter in Verlegenheit bringen, wenn sie öffentlich bekannt werden.


Auch die leihweise unbefristete Überlassung oder Entgegennahme von Produkten oder anderen Gegenständen kann den Charakter einer verbotenen Schenkung oder einer Vorteilsannahme oder einer Vorteilsgewährung annehmen.


Einladungen von oder durch Geschäftspartner, die nicht im Zusammenhang mit Geschäftsbesuchen stehen, oder die unüblich oder unverhältnismäßig sind, bedürfen der schriftlichen betriebsinternen Genehmigung.


Sofern ein Mitarbeiter mit dem Angebot oder dem Verlangen nach einem persönlichen Vorteil konfrontiert wird, ist dies sofort dem Vorgesetzten zu melden.



5. Umgang mit Mitarbeitern


Wir haben Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern. Aus diesem Grunde sorgen wir für eine zeitgemäße Führungskultur und fördern das Wissen und die Erfahrungen unserer Mitarbeiter. Im Umgang mit ihnen werden Fairness, Toleranz und Chancengleichheit groß geschrieben. Andererseits ist jeder Mitarbeiter dafür verantwortlich, dass sein Verhalten den Grundsätzen entspricht, die den Geschäftsverkehr des Unternehmens regeln.



5.1. Führungskultur und Förderung der Mitarbeiter


Jede Führungskraft trägt Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Sie muss sich deren Anerkennung durch vorbildliches persönliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale Kompetenz erwerben. Die Führungskraft setzt Vertrauen in ihre Mitarbeiter, vereinbart klare, ehrgeizige und realistische Ziele und räumt ihnen so viel Eigenverantwortung und Freiraum wie möglich ein. Den Erfolg der SURTECO SE schaffen nur engagierte und qualifizierte Mitarbeiter. Wir betrachten die Fähigkeiten unserer Mitarbeiter als wertvolles Kapital und investieren daher in deren Qualifikation und Kompetenz. Einsatz und Leistung werden besonders gefördert.


5.2. Umgang mit Unternehmenseigentum


Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Betriebseinrichtungen, insbesondere Maschinen und Werkzeuge sowie Informations- und Kommunikationssysteme, sorgfältig und zweckbestimmt zu behandeln. Insbesondere Informations- und Kommunikationssysteme dürfen nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Der Arbeitsplatz und alle Einrichtungen, die der Belegschaft oder dem Betrieb dienen, sind stets in Ordnung zu halten. Beschädigungen sind dem Vorgesetzten zu melden.


Ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Stelle im Unternehmen darf Unternehmenseigentum nicht für private Zwecke genutzt oder aus dem räumlichen Bereich des Unternehmens entfernt werden.


Spesenabrechnungen dürfen nur nach den jeweils gültigen Spesenordnungen vorgenommen werden.



5.3. Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Schutz der Rechte Dritter


Unsere Erfindungen und unser Know-how sind für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens von besonderer Bedeutung. Die Förderung kreativer und innovativer Kompetenz unserer Mitarbeiter ist daher von strategischer Bedeutung; ebenso aber auch der Schutz des geistigen Eigentums vor Kenntnisnahme durch Dritte und gegen unbefugten Zugriff von Dritten. Alle Mitarbeiter sind daher aufgefordert, angemessene und erforderliche Sicherheitsstandards sowohl im persönlichen Verkehr als auch in der elektronischen Kommunikation mit Dritten einzuhalten. Das Gleiche gilt für Informationen, die uns von Dritten als vertraulich zugänglich gemacht werden. Ohne Genehmigung dürfen Mitarbeiter in ihrer Eigenschaft als SURTECO-Angehörige nicht an öffentlichen Diskussionen (z. B. Vortragsveranstaltungen, Internetforen etc.) teilnehmen oder unternehmensrelevante Informationen in der Öffentlichkeit (z. B. Internet) platzieren.


Bei der Weitergabe von Informationen ist auf die Einhaltung ausreichender Sicherheitsstandards zu achten. Jeder Mitarbeiter muss sich also bei der Weitergabe von Informationen über den Grad der erforderlichen Vertraulichkeit im Klaren sein.


Jeder Mitarbeiter hat wirksame Schutzrechte Dritter zu respektieren; ihre ungenehmigte Nutzung hat zu unterbleiben. Kein Mitarbeiter darf sich unbefugt Geheimnisse eines Dritten verschaffen oder sie nutzen.


5.4. Verbot von Insidertrading


Grundsätzlich ist es allen Mitarbeitern der SURTECO Gruppe uneingeschränkt gestattet, mit Aktien der SURTECO SE zu handeln.


Das Insiderrecht verbietet die Ausnutzung einer Insiderinformation zur Erlangung direkter oder indirekter persönlicher Vorteile beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren sowie die unbefugte Weitergabe von solchen Informationen. Insiderinformationen sind nicht allgemein bekannte Tatsachen, die sich auf einen Emittenten von Wertpapieren beziehen, deren Bekanntwerden geeignet ist, den Kurs dieser Wertpapiere erheblich zu beeinflussen, die also für Anleger bei der Entscheidung für oder gegen den Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers von Bedeutung sind. Dies können beispielsweise Informationen über geplante Akquisitionen, strategische Allianzen, finanzielle Ergebnisse, neue Produkte, Probleme mit Produkten oder wichtige Verträge sein.


Das Verbot gilt solange, bis die Information nicht mehr kursrelevant ist oder öffentlich bekannt gemacht wurde. Verbotene Insidergeschäfte können erhebliche strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen sowohl für den Mitarbeiter als auch für das Unternehmen haben.



5.5. Vermeidung von Interessenkonflikten


Zur Vermeidung von Interessenkonflikten muss jeder Mitarbeiter die beabsichtigte


  • Annahme eines Mandats in einem anderen Unternehmen
  • die Aufnahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit
  • die Aufnahme einer unternehmerischen Betätigung


seinem Vorgesetzten oder dem zuständigem Personalbereich mitteilen und die Zustimmung einholen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Funktionen in einem oder für ein Untenehmen, mit dem die SURTECO SE in Geschäftsbeziehung oder im Wettbewerb steht.


Jede Tätigkeit, die für einen Mitarbeiter einen persönlichen Interessenkonflikt bedeuten würde, führt auch dann zu einem Interessenkonflikt, wenn diese Tätigkeit durch ein Familienmitglied bzw. Partner oder Freund oder einen Dritten erbracht wird.


Die SURTECO SE unterstützt das gesellschaftspolitische oder soziale Engagement der Mitarbeiter. Eine Betätigung in Vereinen, Parteien oder sonstigen gesellschaftlichen, politischen oder sozialen Institutionen, sei es als Mandatsträger oder im Ehrenamt, darf aber nicht die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben beeinträchtigen.


Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit sollen ohne Bezugnahme auf die Funktion im Unternehmen erfolgen und von Loyalität gegenüber dem Unternehmen geleitet sein.



5.6. Diskriminierungsverbot


Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Geschäftspartner haben das Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kollegen.


Niemand darf wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, Geschlecht, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens oder seiner Weltanschauung, seiner politischen Einstellung, seines Alters, seiner körperlichen Konstitution oder seines Aussehens belästigt oder diskriminiert werden.


Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die persönliche Sphäre anderer Mitarbeiter zu achten. Sexuelle Belästigung und Mobbing sind verboten.


5.7. Arbeits- und Gesundheitsschutz


Die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Sicherheit unserer Produkte sind für uns elementare Grundsätze.


Von allen Mitarbeitern wird die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Gefahrenbewusstsein sowie ein Mitdenken bei allen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten erwartet. Dies gilt für sämtliche Gefahren, die sich am Arbeitsplatz unserer Mitarbeiter oder bei der Verwendung unserer Produkte ergeben können. Erkannte Unfälle oder für möglich gehaltene Gefährdungen und Belastungen sowie Beinahe-Unfälle sind sofort dem zuständigen Vorgesetzten zu melden. Der Führung der Geschäftseinheiten obliegt es, eine Sicherheitsorganisation aufzubauen und zu überwachen. Jeder Vorgesetzte ist für den Schutz seiner Mitarbeiter verantwortlich und hat sie entsprechend einzuweisen, zu schulen und zu beaufsichtigen. Zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen für den Menschen sind alle Führungskräfte zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet. Dazu gehört auch die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge.



6. Umweltschutz


Unser Unternehmen bekennt sich zum Schutz unserer Umwelt als Unternehmensziel und erklärt die ressourcenschonende Herstellung unserer Produkte zu einem zu beachtenden Produktionsfaktor. Es gelten folgende Leitsätze zum Umweltschutz:


  • Wir schonen unsere Umwelt, gehen sparsam mit allen natürlichen Ressourcen um und vermeiden oder reduzieren Belastungen für Mensch und Natur.
  • Wir berücksichtigen die Anforderungen einer intakten Umwelt bei Entwicklung und Design, im Fertigungsprozess, bei der Verpackung und beim Versand unserer Produkte sowie bei der Verbesserung von Verfahren und der Einführung neuer Anlagen und Produkte.
  • Wir erwarten die Einhaltung aller Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Mensch und Umwelt auch von unseren Geschäftspartnern. Schulungen zum Umweltschutz sind fester Bestandteil von Mitarbeiterqualifizierungsprogrammen.
  • Bei der Entsorgung von Abfällen ist der umweltschonendste Entsorgungsweg zu wählen, der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar ist.
  • Sollte es zu Vorfällen kommen, die Umweltbelastungen zur Folge haben können, müssen die zuständigen Stellen des Unternehmens unverzüglich und umfassend informiert werden und ihrerseits die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Behörden veranlassen.



7. Verhalten gegenüber Behörden


Wir sind bestrebt, mit allen zuständigen Behörden ein kooperatives und von Offenheit geprägtes Verhältnis zu pflegen. Sofern Behörden Verstöße gegen geltendes Recht verfolgen, laufen derartige Verfahren nach bestimmten Regeln ab. Zu diesen Regeln gehört auch das Recht der Betroffenen auf rechtlichen Beistand. Die Wahrnehmung dieses Rechts und die Inanspruchnahme des „Schweigeprivilegs“ ist kein Schuldeingeständnis.


Bei behördlichen Untersuchungen sind unverzüglich die Vorgesetzten einzuschalten. Kein Mitarbeiter darf Unternehmensdokumente in gedruckter oder elektronischer Form zerstören, entfernen oder verändern, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen, behördlichen oder privatrechtlichen Untersuchung oder Klage stehen.


8. Umsetzung des Code of Conduct


Dieser Code of Conduct ist jedem Mitarbeiter auszuhändigen. Es ist jedoch nicht damit getan, diesen Verhaltenskodex zur Kenntnis zu nehmen. Jeder Mitarbeiter ist aufgerufen, sein eigenes Verhalten anhand der vorstehenden Maßstäbe zu überprüfen.


Führungskräfte sind in besonderer Weise verpflichtet, die Vorbildfunktion wahrzunehmen, integres Verhalten im Geschäftsalltag aktiv vorzuleben und die Mitarbeiter im eigenen Verantwortungsbereich über die diesem Verhaltenskodex zugrunde liegenden Grundwerte zu informieren und den Kodex in die Mitarbeiterschulung einzubeziehen.


Die Führungskräfte sind zudem verpflichtet, die Einhaltung des Kodex sicherzustellen und, sofern dies nötig ist, Überwachungsprogramme durchzuführen.


Das Unternehmen wird die Beachtung der vorstehenden Regeln durchsetzen. Verstöße können mit zivilrechtlichen, strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.


Von jedem Mitarbeiter wird erwartet, dass er sich bei rechtlichen Zweifeln hinsichtlich des eigenen Verhaltens oder bei Hinweisen auf rechtlich zweifelhafte Vorgänge in seinem Arbeitsumfeld Rat und Hilfe bei den Vorgesetzten den zuständigen Fachabteilungen oder den Interessenvertretungen der Mitarbeiter sucht. Offenheit und Vertrauen sind gerade in Fällen, in denen dem Unternehmen ein Schaden drohen könnte, von großer Bedeutung.


Regelungen in den Anstellungsverträgen oder sonstige einzelvertragliche Regelungen gehen den Regelungen dieses Code of Conduct vor.

 



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