Grundsatzerklärung zu
Menschenrechten

Die SURTECO bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und den Schutz von Umweltbelangen. Wir verpflichten uns daher, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren, geltendes Recht umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Wir wirken nicht nur im eigenen Geschäftsbereich, sondern darüber hinaus in unseren vor- und nachgelagerten Lieferketten auf die Einhaltung dieser Rechte hin. Von unseren Partnern erwarten wir, die Einhaltung national geltender Gesetze sowie internationaler Prinzipien zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt auch gegenüber ihren Lieferanten einzufordern. Diese Grundsatzerklärung gilt für alle Unternehmen der SURTECO-Gruppe.

 

Standards und Richtlinien

 

Wir bekennen uns in Übereinstimmung mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen zu den Standards der nachfolgenden international anerkannten menschen- und umweltrechtlichen Referenzinstrumente:

 

  •  Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

  •  Internationaler Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen

  •  Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen

  •  Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen

  •  Charta der Grundrechte der Europäischen Union

  •  Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen zu Arbeits- und Sozialstandards

  •  Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik

  •  Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen

  •  Acht Kernübereinkommen der ILO über Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen

 

Darüber hinaus unterstützen wir die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und möchten dazu beitragen, durch unser Handeln einen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals zu leisten.

 

Neben den genannten Rahmenwerken bilden unser Code of Conduct, unsere Unternehmenspolitik sowie unser Supplier Code of Conduct verbindliche Handlungsrahmen für unsere Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Lieferanten.

 

Mit diesen Vorgaben verpflichten wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit zu einem angemessenen und recht-mäßigen Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Geschäftspartnern und Lieferanten. Unsere Geschäftspartner und Lieferanten bestärken und unterstützen wir darin, sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte zu bekennen, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und unsere Erwartungshaltung auf ihre eigenen Lieferanten zu übertragen.

 

Relevante Menschenrechtsthemen

 

Wir verurteilen jede Form der Missachtung international anerkannter Menschenrechte und Arbeitsbedingungen.
Die SURTECO bezieht sich hierbei insbesondere auf nachfolgende Menschen- und Umweltrechte:

 

  •  Verbot der Diskriminierung, Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung,

  •  Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit,

  •  Verbot von Kinderarbeit, Schutz von Minderjährigen,

  •  Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit,

  •  Recht auf sichere Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit,

  •  Recht auf angemessene Vergütung der Arbeitsleistung,

  •  Rechtmäßiger Einsatz von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften,

  •  Wahrung von Landrechten,

  •  Schutz von Umweltrechten.


Risikoanalyse

 

Im Rahmen der Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risikothemen werden wir relevante Risiken identifizieren und Maßnahmen zu deren Abwendung ableiten, unsere internen Prozesse passend ausrichten und unsere Mitarbeitenden, Lieferanten und Partner entsprechend sensibilisieren.

Die Risikoanalyse wird regelmäßigen Überprüfungen durch die Unternehmensleitung unterzogen und umfassend bewertet.

Zur Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes bieten wir allen Lieferanten in der Lieferkette eine enge Zusammenarbeit an. Darüber hinaus engagieren wir uns in Initiativen, um Erfahrungen auszutauschen und unser Bekenntnis zu unterstreichen.

 

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

 

Vor der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen führen wir sorgfältige Prüfungen unserer Lieferanten durch. Im Falle der Erkennung eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verstoßes werden wir umgehend angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen, die, je nach Schwere des Verstoßes, bis hin zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen reichen können.

 

Beschwerdemechanismus

 

Wir lehnen jede Form von Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte ab und stellen ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement zur Verfügung. Über entsprechende Kommunikationskanäle haben Betroffene die Möglichkeit, Hinweise aller Art und Beschwerden über das Verhalten der SURTECO oder unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern anonym abzugeben. Unsere Compliance-Abteilung wird Hinweise oder Beschwerden unparteiisch und mit der Verpflichtung zur Verschwiegenheit bearbeiten. Unsere Unternehmensleitung wird über eingehende Beschwerden informiert.

 

Berichterstattung und Weiterentwicklung

 

Die Auseinandersetzung mit der Menschenrechtsthematik und die Durchführung von Risikoanalysen interpretieren wir als kontinuierlichen Prozess, der einer permanenten Weiterentwicklung bedarf. Die Berichterstattung über unsere Fortschritte zur Wahrung von Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen erfolgt entsprechend geltender gesetzlicher Vorgaben.

 

Schlussbestimmung

 

Diese Grundsatzerklärung tritt ab dem Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft. Der Vorstand der SURTECO GROUP SE
trägt explizit die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung innerhalb des Konzerns.